Gutachten

Gutachten für das Bundessozialamt

 

Es werden von mir in meiner Ordination Gutachten im Auftrag des Bundessozialamtes (Sozialministeriumservice) zur Bestimmung des Behindertengrades durchgeführt.

 

Die Einladung mit Datum und Uhrzeit der Untersuchung wird mit der Post zugeschickt.

 

Sollten, seit der Antragstellung, noch weitere Befunde (Untersuchungen, Arztbriefe, Röntgenbilder u.ä.) erhoben worden sein, können diese zur Untersuchung mitgebracht werden.

Unbedingt notwendig sind:

 

  • Die Einladung zur Untersuchung
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepaß, Führerschein)
  • Eine vom (Haus)Arzt bestätigte Liste ALLER Medikamente die eingenommen werden (auch Medikamente "bei Bedarf"), einschließlich der Schmerzmittel
  • EINE FFP2-MASKE

 

 

Bitte beachten Sie die derzeit notwendigen Hygienemaßnahnen:

  • Kommen Sie nur zur Untersuchung, wenn Sie gesund sind
  • Betreten Sie die Ordination ausschließlich mit einer angelegten FFP2-Maske
  • Es ist maximal EINE Begleitperson möglich
  • Bitte kommen Sie PÜNKTLICH zum Termin in die Ordination - nicht zu früh und nicht zu spät - um den Kontakt mit anderen Patienten möglichst zu vermeiden
  • Ein negativer COVID-Test ist zum Besuch der Ordination derzeit NICHT vorgeschrieben